Das Landratsamt hat mit Erlass vom 16.04.2014 die Haushaltssatzung der Stadt Schelklingen genehmigt. Die Genehmigung wurde jedoch nur unter Auflagen erteilt.
Das Landratsamt hat mit Erlass vom 16.04.2014 die Haushaltssatzung der Stadt Schelklingen genehmigt. Die Genehmigung wurde jedoch nur unter Auflagen erteilt.
Als sehr kritisch betrachtet, wird das Defizit im Verwaltungshaushalt, welches ein grundsätzliches Problem der Stadt Schelklingen darstellt. Die damit verbundene Deckung aus dem Vermögenshaushalt inklusive Kreditaufnahme verschlechtert die finanzielle Situation der Stadt deutlich. Für die kommenden Jahre zeichnet sich zudem aus den gleichen Gründen eine weiter steigende Verschuldung ab.
Das Landratsamt empfiehlt unter anderem die Bestellung einer Haushalts- und Strukturkommission für die Stadt Schelklingen.
(Quelle: Schelklinger Stadtbote vom 30.04.2014, "Amtliche Bekanntmachungen" und "Aus der Stadtverwaltung")
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Allgemeiner Hinweis: Es werden hier nur die Termine der öffentlichen Sitzungen genannt. Die Sitzungen des Verwaltungs- und Kulturausschusses sowie der Haushalts- und Strukturkommission sind nicht öffentlich.
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