Gesetzentwurf Stärkung der Organspende

Veröffentlicht am 06.05.2019 in Standpunkte

Wir sind uns alle einig: Wir brauchen Verbesserungen bei der Organspende. Dabei gilt: Wir wollen die Organspende nach dem Tod als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten und stärken, die nicht durch den Staat erzwungen werden darf. Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein zentrales Element menschlicher Würde. Dieses Menschrecht darf nicht durch ein nachträgliches Veto ausgehebelt werden.


Eine Widerspruchsregelung, die davon ausgeht, dass einem Menschen Organe entnommen werden dürfen, wenn sie oder er nicht ausdrücklich widersprochen hat, führt in die falsche Richtung. Die Regelung weckt Ängste und senkt das Vertrauen in die Organspende. Deshalb lehnen wir den geplanten Gesetzentwurf einer doppelten Widerspruchsregelung entschieden ab. Statt Stillschweigen als eine Freigabe der eigenen Organe zu bewerten, ist es zielführender, eine stets widerrufbare Entscheidung klar zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern. 

 

Wir lehnen deshalb den geplanten Gesetzentwurf einer doppelten Widerspruchsregelung entschieden ab. Statt Stillschweigen als eine Freigabe der eigenen Organe zu bewerten, ist es zielführender, eine stets widerrufbare Entscheidung klar zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern.

 

Im Einzelnen schlagen wir folgende Neuerungen vor:

 

  1. Wir wollen ein bundesweites Organspenderegister errichten. In diesem soll jede Bürgerin und jeder Bürger die Entscheidung zur Organspende eintragen können. Die Krankenhäuser erhalten im Ernstfall Zugriff, um somit zügig und unkompliziert den Willen des/der Verstorbenen zu erfahren. Der Organspendeausweis bleibt als nicht-elektronische Variante zur Willensbekundung erhalten.

  1. Jede Bürgerin und jeder Bürger erhält bei jeder Beantragung von Ausweisdokumenten (Personalausweis / Pass) von den Meldebehörden Informationen zur Organspende inklusive Ansprechpartnerinnen und -partnern zur weiteren Beratung (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - BZgA, Krankenkassen, Hausärzte). Gleiches gilt auch für die Ausländerbehörden. Bei Erste-Hilfe-Schulungen im Rahmen der Führerscheinprüfungen sollen ebenfalls Informationen zur Organspende erteilt werden. Wichtig ist: Die Behörden werden die nötigen Informationen inkl. Zugang zum Register ausgeben, nicht die Beratung über das sensible Thema Organspende vornehmen.

  1. Das Bundesgesundheitsministerium wird mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik einen sicheren und datensparsamen individuellen Zugang zum Organspenderegister aufbauen. Bei Abholung der Ausweisdokumente erhalten die Bürgerinnen und Bürger darüber die Möglichkeit, ihre Entscheidung für oder gegen die Spende in das Organspenderegister auf dem Amt, in einem geschützten Ort, einzutragen. Alternativ können sie die Eintragung bzw- Änderung ihrer Entscheidung jederzeit am heimischen Computer vornehmen. Der Eintrag kann jederzeit geändert werden. Die Eintragung in das Register bleibt freiwillig.

  1. Hausärzte sollen zudem ihre Patientinnen und Patienten einmal alle zwei Jahre zur Organspende beraten, wenn der Patient die Beratung wünscht. Diese wird entsprechend extrabudgetär vergütet. Wir werden dazu außerdem das Thema Organspende in der ärztlichen Ausbildung stärken.

  1. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird ihre Informationsmaterialien zur Organspende für die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig evaluieren und dem Bundestag zur Prüfung vorlegen.

Hier gibt es den Gesetzentwurf zum Download.

 

Homepage Hilde Mattheis MdB

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