Stellungnahme der AsF zum Thema Landtagswahlrecht

Veröffentlicht am 30.01.2014 in Arbeitsgemeinschaften

Stellungnahme der AsF (Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen) Baden-Württemberg zu Meldungen, die Änderung des Landtagswahlrechts sei vom Tisch.

An den Interessen der Frauen in Baden-Württemberg vorbei!

Die AsF Baden-Württemberg hat keinerlei Verständnis dafür, dass kein ernsthafter Versuch unternommen wird, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Landtagswahlrecht zu ändern, mit dem Ziel den Frauenanteil im Landtag zu erhöhen.

SPD und Grüne haben hier die historische Chance, etwas auf den Weg zu bringen, was 58 Jahre CDU-Politik nicht fertig gebracht hat.

Als Bürgerinnen und Wählerinnen erwarten wir, dass Wahlversprechen eingehalten werden. Die Regierungsprogramme beider Regierungsfraktionen sowie der Koalitionsvertrag enthielten eine entsprechende Absichtserklärung. Wählerinnen werden nicht verstehen, wenn die Koalitionspartner untätig bleiben und werden sich sehr wohl überlegen, wem sie das nächste Mal ihre Stimme geben.

Mit 19 % Frauenanteil bildet Baden-Württemberg im Ländervergleich mit Abstand das Schlusslicht.

Das darf so nicht bleiben.

Auch über den "frauenpolitischen Tellerrand" hinaus gibt ist gute Gründe für eine Änderung des Landtagswahlrechts. Es sollte neben der stärkeren Frauenbeteiligung im Parlament, auch ein insgesamt transparenteres Wahlrecht beinhalten, wie es die meisten anderen Bundesländer bereits haben. Die Kritik, das baden-württembergische Wahlsystem sei eines der intransparentesten der Republik", fußt auf der Vergabe der Zweitmandate in den Regierungsbezirken statt auf der Landesebene. Aus diesem Grund ist es den WählerInnen unmöglich, die Folge der Stimmabgabe für die Vergabe der Zweitmandate einzuschätzen.

 

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